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PLATZORDNUNG für Hundetraining

Das Betreten des Platzes ist nur nach eindeutiger Aufforderung des Trainers gestattet. Alle Hunde sind beim Betreten des Areals, sowie auf dem Trainingsplatz selbst, an der Leine zu führen. Ein Ableinen ist nur im Zuge der Übungen und nur auf Anweisung des Trainers erlaubt.
Außerhalb des Areals sind die Hunde so zu führen, dass sie immer unter Kontrolle des Hundeführers sind. Eltern haften für ihre Kinder und haben diese zu beaufsichtigen. Spielen oder Herumtoben ist im gesamten Areal nicht gestattet. Hundesportgeräte sind ausnahmslos nur unter Anweisung und nach Anweisung der Trainer zu benützen. Hundeführern ist das Betreten solcher generell verboten.
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Jeder Hund der den Trainingsplatz betritt, muss haftpflichtversichert sein. Für Schäden, die der Hund anrichtet, haftet ausschließlich der Hundehalter. Der Platzbetreiber, Hunde Consulting, kann nicht haftbar gemacht werden. Bei Kursbeginn ist einmalig ein gültiger Impfpass vorzuweisen. Hunde mit infektiösen Krankheiten sind vom Platz fernzuhalten. Bei augenscheinlicher Erkrankung oder Verletzung ist der Trainer berechtigt, den Hund bis zur vollständigen Genesung vom Training auszuschließen.
Aggressive oder rauflustige Hunde müssen auch außerhalb der Anlage einen gut sitzenden Maulkorb tragen und sind auf entsprechender Distanz zu führen. Dem Trainer ist dies vor Betreten des Areals mitzuteilen. Ein Abnehmen ist nur im Zuge der Übungen und nur auf Anweisung des Trainers erlaubt. Hitzige Hündinnen sind vom Training nicht ausgeschlossen, jedoch ist dies vor dem Training bekannt zugeben. Der Besuch des Trainings erfolgt auf eigenes Risiko. Schlagen oder ein übertrieben harter Umgang mit Hunden ist verboten. Bei einer wiederholten Mahnung erfolgt ausnahmslos ein Ausschluss.

Der Kursteilnehmer hat, bei einem Verweis oder einem Ausschluss, sowie bei Versäumnis der Termine, kein Anrecht auf Rückerstattung von Gebühren.
Bei ungehörigem oder geschäftsschädigendem Benehmen ist der Trainer oder der Platzbetreiber berechtigt, den Betreffenden vom Areal zu verweisen. Den Anordnungen des Trainers oder des Platzbetreibers ist in jedem Fall Folge zu leisten.


Für die Reinhaltung des Areals sind die Hundeführer selbst verantwortlich. Auf dem gesamten Areal des Trainingsplatzes ist striktes Alkoholverbot. Weiters ist es nicht gestattet, Glas oder Blech in jeglicher Form mitzubringen – Verletzungsgefahr.
Alle Personen erklären sich mit dem Betreten des Areals einverstanden, dass Hunde Consulting Audio und Videoaufnahmen in jeglicher Art und Weise weiterverwenden darf.
Hunde Consulting Hannes Aicher